Seminar-Kalender

VOB-Seminar "Schreibpflicht am Bau"

Datum
Uhrzeit
Tagungsort
Lokalität
Adresse & Lageplan
Freitag,

28.09.2009

15:45

bis 20:30

Duisburg-Rheinhausen Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
Montag,

31.09.2009

15:45

bis 20:30

Wattenscheid Technologie und Gründerzentrum Wattenscheid Lyrenstraße 13
Freitag,

11.09.2009

15:45

bis 20:30

Mülheim an der Ruhr
Haus der Wirtschaft, Wirtschaftsförderung Mülheim
Wiesenstr. 35
Montag,

14.09.2009

15:45

bis 20:30

Bochum Technologiezentrum Ruhr Universitätsstraße 142
Montag,

21.09.2009

15:45

bis 20:30

Essen Wimberstr. 1
Montag,

28.09.2009

09:30

bis 13:30

Bonn Universitätsclub Bonn Konviktstraße 9

Kosten

198,- € pro Person zzgl. USt. (brutto: 235,62 €)

NRW-Bildungsschecks über die Hälfte der Seminarkosten

können Sie bei den hier gelisteten Bildungsberatern beziehen.

Darüber hinaus sponsort der lokale Baustoff-Fachhandel einen weiteren Kostenanteil. Die Einzelheiten erfahren Sie bei den teilnehmenden Baustoff-Fachhändlern:


0201 8632113


0201 8632113

Mietpartner-Gutschein

Fassbender Tenten gewährt einen Rabatt auf Mietgeräte in Höhe von 50 % des Mietpreises bis zur Höchstgrenze der hälftigen Seminargebühr für alle Inhaber einer Fassbender-Tenten-Kundennummer und bei Neukunden ggf. auf Anfrage. Als Gutschein fungiert die Zahlungsbestätigung, welche Ihnen umgehend nach Eingang der Seminargebühr zugesandt wird. Dieser Gutschein ist bis zum 31.12.2009 bei allen Mietpartner-Niederlassungen von Fassbender-Tenten einlösbar: Alfter, Blankenheim, Bonn, Godesberg, Köln, Rheinbach und Zülpich.


Baustoffe-24 gewährt Ihnen gegen Vorlage unserer Zahlungsbestätigung bis zu einem Betrag von 50 % der jeweiligen Seminargebühr folgende Rabatte:

auf Lagerware: 3% Rabatt; auf alle mineralischen Putze und Mörtel 3 % Rabatt, auf Zubehör 10 %

Zielgruppe

Bauhandwerker und Bauunternehmen

Inhalt
1. Der Nachweis der erfüllten Schreibpflicht.
2. Inhalte der Schreibpflicht
3. Die einzelnen Schreibpflichten
3.1 Baubeginnanzeigen gem. § 5 Nr. 2 VOB/B
3.2 Übertragungen von Leistungen an Nachunternehmer gem. § 4 Nr. 8 VOB/B
3.3 Hinweis auf Bedenken gegen die Art der Ausführung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B
und gegen Anordnungen gem. § 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B
3.4 Nachträge
3.5 Behinderungsanzeigen
3.6 Gewährleistungen
3.7 Abnahme
3.8 Zahlungen
3.9 Kündigung
Zweck Verbesserung der Schnittstelle zwischen Bauwerkunternehmer und Bauanwalt

Kennen Sie die folgenden Situationen?

Der Auftraggeber

• zahlt keine Abschlagsrechnungen,

verlangt immer neue Nachbesserungen,
will Nachträge nicht bezahlen,
verlangt weitere Leistungen als vom Pauschalpreis umfasst.

In solchen Fällen ist eine rechtliche Auseinandersetzung meistens unvermeidbar. Eine erfolgreiche Rechtsverfolgung für Bauwerkunternehmer erfordert eine enge und frühzeitig einsetzende Zusammenarbeit mit dem Bauanwalt. Sobald sich ein Konflikt zum ersten mal äußert, ist das weitere Vorgehen mit dem Bauanwalt abzustimmen. Auch wenn der Bauanwalt regelmäßig rechtzeitig konsultiert wird, bedarf es einer juristischen Vorbildung des Bauwerkunternehmers. Dieser muss seine Schreibpflicht in dem Bewusstsein erfüllen, dass er ein Gerichtsverfahren vorbereitet. Die sorgfältige Vorbereitung eines etwaigen Gerichtsverfahrens stärkt die Verhandlungsposition, insbesondere dann, wenn der Gegner registriert, dass man sich auf ein gerichtliches Verfahren gegen ihn vorbereitet. Letzeres kann man forcieren, indem man ausgewählte Korrespondenz per Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Durch eine entsprechende Stärkung der Verhandlungsposition kann man ggf. sogar einen Verhandlungserfolg herbeiführen, der ein gerichtliches Verfahren vermeidet.

Wie Sie diese Verhandlungsposition aufbauen, indem Sie Ihre "Schreibpflicht" erfüllen und geeignetes Aktenmaterial für Ihren Bauanwalt produzieren, soll Ihnen das Seminar "Schreibpflicht am Bau" vermitteln.

Wer schreibt, der bleibt!